Im Steuerjahr 2025 bieten sich wieder zahlreiche Möglichkeiten, legal Steuern zu sparen. Wer sich rechtzeitig informiert, kann als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Vermieter von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren. Wir haben fünf aktuelle Tipps aus der Beratungspraxis für Sie zusammengestellt:
Die Homeoffice-Pauschale wurde dauerhaft eingeführt. Sie beträgt 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr – also bis zu 1.260 Euro. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich, auch ein Schreibtisch in der Küche genügt. Wichtig ist nur, dass an diesen Tagen überwiegend zu Hause gearbeitet wurde. Wer regelmäßig im Homeoffice tätig ist, sollte diese Pauschale unbedingt in der Steuererklärung ansetzen. Zu beachten ist, dass für diese Tage keine Pendlerpauschale zusätzlich geltend gemacht werden kann.
Wer in der Vergangenheit Verluste mit Aktien oder Fonds realisiert hat, kann diese mit aktuellen Gewinnen verrechnen – sofern die Verluste korrekt im sogenannten Verlustverrechnungstopf der Bank erfasst wurden. Ein gezielter Verkauf von Wertpapieren mit Gewinn kann somit steuerlich attraktiv sein. Wichtig: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – nicht mit Zinsen oder Dividenden. Wer mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken führt, sollte zudem prüfen, ob eine Verlustbescheinigung beantragt werden sollte, da die Verrechnung sonst auf das jeweilige Depot beschränkt bleibt. Auch bei Depotübertragungen oder Bankwechseln lohnt ein genauer Blick auf die Übertragungsdetails der Verlusttöpfe.
Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp sind seit 2023 einkommensteuerfrei – das gilt auch weiterhin. Zudem entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuer, sofern auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde. Wer eine Anlage plant oder kürzlich installiert hat, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind – auch rückwirkend ist dies unter Umständen möglich. Die Investition lohnt sich damit nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich.
Wer Handwerker, Gärtner, Reinigungskräfte oder Pflegedienste im eigenen Haushalt beschäftigt, kann 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuer abziehen – bis zu 4.000 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im eigenen Haushalt erbracht wurden und unbar bezahlt werden – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Auch Hausmeisterkosten, Winterdienst oder Treppenhausreinigung aus der Nebenkostenabrechnung zählen dazu. Für Handwerkerleistungen gibt es zusätzlich einen Sonderabzug von bis zu 1.200 Euro pro Jahr – allerdings nur für die Arbeitsleistung, nicht für Material. Wer sowohl Pflege- als auch Handwerkerleistungen nutzt, sollte prüfen lassen, welche Variante steuerlich günstiger ist. Das Finanzamt nimmt auf Antrag eine sogenannte Günstigerprüfung vor – insbesondere bei pflegebedürftigen Angehörigen kann sich das lohnen.
Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten steuerfreie Zusatzleistungen wie E-Bikes, Laptops oder Zuschüsse zum Deutschlandticket gewähren – sofern diese zusätzlich zum Gehalt erbracht werden. Bei Gehaltsumwandlungen können hingegen steuer- und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteile entstehen. Eine sorgfältige Gestaltung lohnt sich daher – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Steuerliche Gestaltung beginnt oft im Kleinen. Wer sich frühzeitig informiert, kann auch 2025 von zahlreichen Steuererleichterungen profitieren. Wir unterstützen Sie dabei gern.