Die Bundesregierung passt die steuerlichen Rahmenbedingungen an und sorgt für eine spürbare Entlastung der Steuerpflichtigen. Besonders profitieren Familien, Arbeitnehmer und Ruheständler von höheren Freibeträgen und reformierten Pauschalen. Hintergrund dieser Entwicklung ist der gesetzliche Ausgleich der kalten Progression sowie das Ziel, Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen.
Durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags bleibt arbeitenden Bürgern mehr Netto vom Brutto. Dieser Freibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende. Das bedeutet, dass das Einkommen bis zu dieser Grenze komplett steuerfrei bleibt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Wert auf 24.696 Euro. Diese Anpassung schützt das Einkommen direkt vor inflationsbedingten Mehrbelastungen.
Ein klassischer Schwerpunkt der Steuerreformen liegt auf der Unterstützung von Familien. Das Kindergeld wird auf einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind angehoben. Parallel dazu steigt der steuerliche Kinderfreibetrag (inklusive des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) auf insgesamt 9.756 Euro pro Kind für beide Elternteile zusammen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der Freibetrag für die Eltern günstiger ist.
Auch für Berufspendler gibt es wesentliche Vereinfachungen. Die Entfernungspauschale wird reformiert, sodass ab dem ersten Kilometer ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Entfernungskilometer gilt. Die bisherige Staffelung, die erst ab dem 21. Kilometer griff, entfällt komplett. Davon profitieren vor allem Arbeitnehmer, die kürzere oder mittlere Arbeitswege zurücklegen müssen. Die Pauschale gilt wie gewohnt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Ab 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden, wodurch sie das zu versteuernde Einkommen in jedem Fall mindern. Zu prüfen ist auch, ob die tatsächlichen Werbungskosten (wie Verpflegungsmehraufwendungen oder die Homeoffice-Pauschale) nicht höher sind als die Pauschale von 1.230 Euro.
Darüber hinaus geraten ältere Arbeitnehmer zunehmend in den Fokus positiver steuerlicher Anreize. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann von der sogenannten Aktivrente profitieren. Diese Neuregelung erlaubt es, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Ziel der Politik ist es hierbei, dem akuten Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das freiwillige Arbeiten im Alter attraktiver zu gestalten.
Allerdings müssen Immobilienbesitzer im Gegenzug die Entwicklung der kommunalen Abgaben im Blick behalten. Während einige Städte die Hebesätze stabil halten, geraten viele Gemeinden aufgrund angespannter Haushaltslagen unter finanziellen Druck. Dies führt regional zu punktuellen Erhöhungen bei der Grundsteuer oder den Müll- und Straßenreinigungsgebühren.
Ab Juli 2026 soll mit der neuen App „MeinELSTER+“ die Erstellung einfacher Steuererklärungen deutlich erleichtert werden. Ziel ist es, insbesondere in Standardfällen eine weitgehend automatisierte und benutzerfreundliche Abwicklung zu ermöglichen.
